Hilfsmittel für die Altenpflege sind aufgrund ihrer praktischen Funktionen zu einer unverzichtbaren Unterstützung in der Altenpflege geworden. Um die Selbstständigkeit und Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern und die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals zu verringern, müssen Altenpflegeeinrichtungen ältere Menschen, insbesondere ältere Menschen mit Behinderungen, mit Rehabilitationshilfsmitteln ausstatten.
Welche Rehabilitationshilfsmittel sollten Pflegeheime also vorhalten?
Ein intelligenter Gehroboter hilft älteren Menschen beim Gehen.
In allen Pflegeheimen gibt es ältere Menschen mit Behinderung. Die durchschnittliche Lebenserwartung von vollständig pflegebedürftigen älteren Menschen beträgt 36 Monate. Todesursache sind meist Komplikationen, die durch Bettlägerigkeit und mangelnde Bewegung entstehen. Um diesen Komplikationen vorzubeugen, ist es ratsam, die Bewohner zu bewegen und die notwendigen Rehabilitationsübungen durchzuführen.
Der intelligente Laufroboter verfügt über Funktionen wie Stehen, Gehen und die Fortbewegung mit einem Elektrorollstuhl. Sein Einsatz bei Rehabilitationsübungen für ältere Menschen mit Behinderungen und Patienten mit Folgen eines Hirninfarkts ist arbeitssparend, effektiv und sehr sicher. Er fördert nicht nur die Gesundheit der Senioren, sondern steigert auch deren Lebensqualität erheblich. Darüber hinaus verbessert er das Ansehen und die Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen.
Ein mobiles Hilfsmittel für ältere Menschen mit Behinderungen und leichten Behinderungen – Transferlift-Sessel
Um ältere Menschen mit Behinderung optimal zu versorgen, sollten sie regelmäßig aufstehen und sich bewegen. Pflegeeinrichtungen nutzen dafür häufig Rollstühle. Dies ist jedoch schwierig und birgt Risiken. Daher erlauben viele Einrichtungen älteren Menschen mit Behinderung keine Bewegung, was ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit äußerst schadet.
Durch den Einsatz eines multifunktionalen Transferlifts zum Transport älterer Menschen können diese, auch wenn sie sehr schwer sind, frei und einfach bewegt werden. Dies reduziert die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte erheblich und sorgt für mehr Komfort und Sicherheit der älteren Menschen.
Tragbare Bettdusche
Um einen behinderten älteren Menschen mit der herkömmlichen Methode zum Baden ins Badezimmer zu begleiten, sind oft zwei bis drei Personen nötig. Dabei besteht jedoch leicht die Gefahr, dass sich der ältere Mensch verletzt oder erkältet.
Die tragbare Duschkabine nutzt ein innovatives Verfahren zum Absaugen von Abwasser ohne Tropfen, um den Transport älterer Menschen zu vermeiden. Duschkopf und aufblasbares Klappbett ermöglichen es Senioren, wieder ein wohltuendes Duscherlebnis zu genießen. Ein spezielles Duschgel sorgt für schnelle Reinigung, entfernt Körpergeruch und pflegt die Haut. Eine Person kann einen behinderten älteren Menschen in etwa 30 Minuten baden.
Intelligenter Inkontinenz-Reinigungsroboter
Bei der Pflege bettlägeriger älterer Menschen ist die Toilettenpflege die schwierigste Aufgabe. Für pflegende Angehörige ist es körperlich und seelisch sehr anstrengend, mehrmals täglich die Toilette zu reinigen und nachts aufzustehen.
Nach dem Einsatz des intelligenten Inkontinenz-Reinigungsroboters erkennt dieser automatisch den Stuhlgang des Patienten und beginnt umgehend mit der Entnahme und dem Auffangen des Stuhls im Abfallbehälter. Anschließend wird der Intimbereich des Patienten automatisch mit sauberem, warmem Wasser gespült. Im Anschluss erfolgt sofort eine Trocknung mit warmer Luft. Dies spart nicht nur Personal und Material, sondern bietet auch eine komfortable Pflege und Versorgung für bettlägerige Senioren. Es wahrt die Würde der Patienten, reduziert die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals erheblich und ermöglicht dem Pflegepersonal eine würdevolle Arbeit.
Die oben genannten Geräte sind für Senioreneinrichtungen unverzichtbar. Sie verbessern nicht nur die Effizienz der Pflegeleistungen, sondern generieren auch zusätzliche Einnahmen. Darüber hinaus steigern sie das Wohlbefinden der Senioren und das Ansehen der Einrichtungen. Es gibt keinen Grund, warum Senioreneinrichtungen ihren Bewohnern deren Nutzung verweigern sollten.
Veröffentlichungsdatum: 14. September 2023